Als Reaktion auf die russischen Aggressionen gegen die Ukraine hat die Europäische Union die seit 2014 bestehenden Sanktionen gegenüber Russland verschärft und durch neue ergänzt. Im Rahmen des jüngsten Monatsbriefings Recht im Verband haben Prof. Dr. Robin van der Hout und Stine Walter die verhängten EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus vorgestellt. Dabei haben sie einen Überblick über die geltenden Regelungen gegeben und dargestellt, was Unternehmen angesichts dieser eigentlich noch dürfen und worauf sie sowie Verbände in der Praxis achten sollten.
Konkret ging es um:
- Die geltenden Sanktionen – personenbezogene, güterbezogene, finanzielle und territoriale – gegenüber Russland und Belarus im Überblick
- Gegensanktionen Russlands
- Die Frage, was Unternehmen noch dürfen
- Schwierigkeiten für Unternehmen und Verbände in der Praxis
- Mögliche Folgen eines Verstoßes gegen die Sanktionen
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Möglichkeiten für Verbände ihre Mitgliedsunternehmen aktiv zu unterstützen