Spatenstich für das Freiheits- und Einheitsdenkmal: Kapellmann begleitet Projektrealisierung
29. May 2020
Am 28.05.2020 erfolgte unter Beteiligung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters der symbolische Spatenstich für den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals. Vor dem künftigen Humboldt Forum im Herzen Berlins soll eine riesige begehbare Schale an die friedliche Wiedergewinnung der Deutschen Einheit erinnern.
Das Konzept des 50 mal 18 Meter großen Denkmals, das auf dem Sockel des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals auf der Berliner Schlossfreiheit errichtet wird, erläutern die Architekten des Siegerentwurfs „Bürger in Bewegung“ aus dem Stuttgarter Büro Milla & Partner so: „Wie bei der friedlichen Revolution von 1989 müssen sich die Besucher verständigen und zu gemeinsamem Handeln entschließen, um etwas zu bewegen: Wenn sich auf einer Schalenhälfte mindestens 20 Personen mehr zusammenfinden als auf der anderen, beginnt sich die Schale langsam und sanft zu neigen. Neue Perspektiven öffnen sich.“ Die Schale ist an ihrer stärksten Stelle 2,50 Meter dick und verjüngt sich zum Rand bis auf wenige Zentimeter.
Der Bau des Denkmals geht auf einen Bundestagsbeschluss von 2007 zurück. Ursprünglich sollte das Denkmal zum 30. Jahrestag des Mauerfalls im November 2019 eingeweiht werden. Der Termin scheiterte an Finanzierungsfragen. 2018 genehmigte der Haushaltsausschuss des Bundestages die notwendigen 17 Millionen Euro für das begehbare Werk.
Zuletzt verhinderten im Sockel des ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals lebende Fledermäuse, dass mit dem Bau begonnen werden konnte. Ende April 2020 stimmte die Oberste Naturschutzbehörde von Berlin einem geänderten naturschutzrechtlichen Konzept zum Schutz von Wasser- und Zwergfledermäusen zu und erteilte eine Ausnahmegenehmigung für den Bau. Kapellmann-Anwalt Andreas Rietzler (Berlin) hat die Abstimmungen mit dem Bund und der Berliner Umweltsenatsverwaltung zum Erlass der naturschutzrechtlichen Genehmigung auf Seiten des Generalübernehmers begleitet.
Die Projektbetreuung auf Seiten des Generalübernehmers erfolgt durch die Berliner Kapellmann-Anwälte Dr. Harald Pott (Federführung), Andreas Rietzler (Öffentliches Recht), Dr. Oskar Maria Geitel (Bau- und Architektenrecht) und Helena Hoppe (Urheberrecht).
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