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10.03.2026
Der "Wohnungsbau-Turbo" - ein erster Überblick

Mit dem neuen Gesetz soll die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben erleichtert, „entbürokratisiert“ und beschleunigt werden. Um den Kommunen mehr Handlungsspielräume zu geben, werden Lärmschutzfestsetzungen erleichtert und die Vorschriften über den Umwandlungsschutz und die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlängert.
Das Seminar behandelt die zentralen Neuerungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung.

Nähere Informationen finden Sie hier

Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht

Veranstalter: NST wissentransfer GmbH

Adresse: #Online

11.03.2026
Preisanpassungen im Bauvertragsrecht

Für Preisanpassungen während eines laufenden Bauvorhabens gibt es viele gute Gründe: insbesondere zwischenzeitlich stark gestiegene Lohnund Materialkosten können Unternehmende, die ein Projekt über eine längere Zeit für einen Festpreis erstellen, in Schwierigkeiten bringen. Eine weitere Ursache für Kostensteigerungen können Bauverzögerungen bzw. Probleme in den Lieferketten sein. Daher stellt sich die Frage, ob und ggf. wie Bauverträge gestaltet werden können, um unvorhergesehene und möglicherweise deutliche Kostensteigerungen ganz oder zumindest teilweise an den Kunden weitergegeben werden können.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht

Veranstalter: Bau Akademie Ost

Adresse: Potsdam

12.03.2026
Vorsicht beim Vergaberecht - so behalten Zuwendungsempfänger ihre Förderung!

Der Umgang mit Fördermitteln – nicht zuletzt im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 (EFRE, ELER, ESF) – ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Daneben steht die institutionelle Förderung, etwa im Forschungsbereich. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet zusätzliche finanzielle Spielräume, aber auch Risiken, welche aus dem sog. „Zuwendungsvergaberecht“ als vergaberechtlicher Sondermaterie resultieren.

Bei ihren Auftragsvergaben haben Zuwendungsempfänger dem Zuwendungsgeber bzw. weiteren Prüfbehörden stets – sorgfältig dokumentiert - nachzuweisen, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Ansonsten drohen schmerzliche Rückforderungsszenarien mit Sanktionen („Finanzkorrekturen“), welche frühzeitig vermieden werden können, um am Ende weder den Erfolg des Förderprojektes noch das eigene Haushaltsbudget nachhaltig zu gefährden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht

Veranstalter: DVNW - Deutsches Vergabenetzwerk

Adresse: #Online

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