Offshore Wind
In den europäischen Plänen zur Realisierung der Energiewende bildet die Offshore Wind Energie einen zentralen Baustein. Nach dem Willen der Bundesregierung soll allein in Deutschland bis 2030 ein Volumen von 30 GW installiert werden. Anlagentechnik, maritime Bedingungen sowie die Internationalität der Beteiligten begründen erhebliche Herausforderungen.
Wir beraten seit den Anfängen der Offshore Wind Energie Auftraggeber und Auftragnehmer und haben uns in den letzten 10 Jahren zu einer der führenden Kanzleien für die Beratung von Planung, Bau und Betrieb von Offshore-Windprojekten entwickelt. Seit 2010 hat Kapellmann in mehr als 25 Offshore Wind Projekten in Deutschland, Dänemark, Polen, Niederlanden und Taiwan beraten.
Unser Team besteht aus mehr als 10 auf Offshore Wind Projekte spezialisierten Anwältinnen und Anwälten mit Erfahrung zu projektrelevanten Fragestellungen aus allen Phasen der Projektvorbereitung und Realisierung sowie zu sämtlichen Haupt- und Nebengewerken.
Unsere Tätigkeit umfasst den gesamten Projektzyklus, beginnend mit der Begleitung einer Teilnahme an Ausschreibungen nach dem WindSeeG und den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, gefolgt vom vergaberechtssicheren Design und Management der Vergabeverfahren, der Vertragsgestaltung und -verhandlung, der Beratung während der Projektrealisierung, dem Claim-/Anti-Claim-Management sowie gegebenenfalls der Durchsetzung von Ansprüchen in streitigen Verfahren vor Schieds- oder staatlichen Gerichten.
Die Erfahrungen, die unsere Anwältinnen und Anwälte in den vergangenen Jahren in der Offshore Wind Industrie gesammelt haben, gewährleisten eine fundierte und praxisnahe Beratung bei Ihren Projekten.
Gelistet unter den ‚Firms to watch‘ für den Bereich Energie
Legal 500 Deutschland 2024
Unser Beratungsangebot für die Offshore Wind Industrie:
Das Tendering eines Offshore Wind Projekts in teilweise schwierigem Marktumfeld stellt hohe fachliche Anforderungen, erfordert Erfahrung und belastet die Unternehmensressourcen. Das gilt vor allem angesichts des (derzeit) marktüblichen Multi-Contractings. Unser Team hat in den letzten Jahren Offshore Wind Projektverträge für alle Schlüsselgewerke basierend auf den üblichen Vertragsmustern (LOGIC und FIDIC (überwiegend Yellow Book (1999/2017)), maßgeblich als EPC(I), T&I oder auch BoP Verträge verhandelt.
Unsere Anwältinnen und Anwälte kennen die Märkte, die Marktusancen, Themenstellungen und Verhandlungsstrategien. Unser Kernteam für die Verrtagsverhandlung besteht aus (in alphabetischer Reihenfolge):
Dr. Nikolas Brunstamp
Dr. Peter Leicht
Dr. Simona Liauw
Dr. David Mattern
Dr. Sebastian Mellwig
Dr. Claus von Rintelen
Prof. Dr. Ralf Steding
Frederik Ulbrich
Maria Weiss
Dr. Martin Wittemeier
Wir verfügen über Erfahrungen in der Vorbereitung und Verhandlung aller Gewerke eines Offshore Windparks (WTG, OSS, IAC, Fundament, T&I, SMA, BoP), der Nebengewerke (z.B. GeoTech, UXO-Survey/Clearance, MWS Services, Logistikverträge, BIMCO etc.) und der Versicherungen.
Ausgewählte Referenzen:
- Beratung des Projektes He Dreiht (900MW)
- Beratung eines in zwei Phasen realisierten Projektes in der Nordsee (ca. 1600 MW)
Aufgrund der Komplexität und schwer kalkulierbarer Risiken der Projektaufgabe wird kaum ein Offshore Wind Projekt ohne vertragliche Konflikte realisiert. Die ausführungsbegleitende Beratung unserer Mandanten stellt einen weiteren Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Unsere Leistungen umfassen das juristische Claim-/Anti-Claimmanagement sowie die Interdisziplinäre Arbeit mit dem Projekt um die besten Strategien zu Streitvermeidung oder – sollte ein Streit nicht vermieden werden können – zur Streitvorbereitung zu ermitteln.
In einer laufenden Projektberatung stehen wir unseren Mandanten auf Abruf kurzfristig zur Verfügung und unterstützen bei allen aufkommenden rechtlichen Fragen.
Ausgewählte Referenzen:
- Beratung des Projektes Nordsee One
- Beratung des Projektes Merkur Offshore
- Beratung im Rahmen des Projektes Deutsche Bucht
Neben Auftraggebern beraten wir auch Auftragnehmer bei der Vertragsprüfung und -verhandlung. Wir unterstützen – je nach Anforderung – bei der Vertragsprüfung, der Kommentierung und Bewertung der sonstigen Tender Unterlagen und verhandeln die Verträge für unsere Mandanten.
Ausgewählte Referenzen:
- Beratung eines T&I Contractors bei einem BoP Vertrag für ein Projekt in der Nordsee
- Beratung für mehrere T&I Verträge (FOU, IAC) in der Nord- und Ostsee
Wir beraten zu allen Fragestellungen nach dem WindSeeG und begleiten sowohl die Teilnahme an Ausschreibungen nach dem WindSeeG als auch die Antragstellung zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See. Wir vertreten regelmäßig Vorhabenträger in komplexen Genehmigungsverfahren, sind versiert in allen zulassungsrelevanten Rechtsgebieten (z.B. Naturschutzrecht, Recht der Umweltprüfungen etc.) und verteidigen erlangte Vorhabenzulassungen erforderlichenfalls auch vor den Verwaltungsgerichten.
In den vergangenen Jahren hat die Vermarktung über PPAs zugenommen. In diesem Bereich beraten wir sowohl Lieferanten als auch Abnehmer und erstellen oder prüfen Vertragsentwürfe und verhandeln diese bis zur Abschlussreife.
Ausgewählte Referenzen:
- Beratung mehrerer Projekte in der Nordsee zu Fragen des WindSeeG, insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibungen.
Häufig ergibt sich aus der Gesellschafterstruktur und/ oder der Finanzierung des Projektes die Notwendigkeit zur Einhaltung des europäischen Vergaberechts. Wir verfügen über breite Erfahrungen bei der Entwicklung eines projektangemessenen, praxisnahen und rechtssicheren Vergabedesigns. Wir unterstützen die Tenderteams durch eine rechtliche Qualitätssicherung oder managen Verfahren als externe Vergabestelle. Nachprüfungsverfahren belasten die Projekttermine und müssen vorausschauend vermieden werden
Ausgewählte Referenzen:
- Beratung des Projektes He Dreiht zu ausgewählten vergaberechtlichen Fragen
- Beratung des Projektes Nordsee One zu verschiedenen Vergaben.
- Beratung des Projektes Global Tech One zu verschiedenen Vergaben.
Entsprechend FIDIC Standard werden Streitigkeiten in Offshore Projektverträgen üblicherweise durch mehrstufige Streitvermeidungs- und Streitschlichtungsmechanismen geregelt. In den vergangenen Jahren haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Verfahren vertreten. Neben der klassischen Vertretung vor ordentlichen Gerichten, verfügen wir über Erfahrungen in Verfahren vor Dispute Avoidance/Adjudication Boards sowie (internationalen) Schiedsgerichten nach unterschiedlichen Verfahrensordnungen (z.B. ICC, DIS, NAI).
Ausgewählte Referenzen:
- Vertretung von Global Tech I Offshore GmBH in DAB und Schiedsverfahren
- Vertretung der Veja Mate Offshore GmbH in einem Schiedsverfahren
Zum Ende der Gewährleistungszeit für jedes Hauptgewerk ist es für Windparkbetreiber üblich, eine „End of Warranty Inspection“ durchzuführen um sicherzustellen, dass keine Mängel an dem Windpark übersehen werden und nach Ablauf der Gewährleistungszeit nicht mehr gegen den Verursacher durchgesetzt werden können. Eine umfassende Erfassung, Aufarbeitung, Bewertung und Durchsetzung ist für jeden Windparkbetreiber ein erheblicher Aufwand. Nach unserer Erfahrung wird dieser Prozess in der Praxis häufig nicht mit der erforderlichen Struktur und Sorgfalt betrieben – was letztlich zu hektischen Maßnahmen und/oder dem Verlust von Rechten oder Problemen bei der Anspruchsdurchsetzung führt.
Um diesen Aufwand zu reduzieren und den Prozess zu kontrollieren, haben wir zusammen mit einem externen Partner der Projekt- und Ingenieursleistungen im Bereich der Offshore Windenergie ein gemeinsames Konzept entwickelt, das mit ausreichendem Vorlauf vor dem Ablauf der Gewährleistungszeit einsetzt, in mehreren sequenziellen Schritten die vorliegenden Mängel erfasst, bewertet, die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen sicherstellt und die Anspruchssicherung auch im Fall des Ablaufes der Gewährleistungszeit sicherstellt.
Der Vorteil für unsere Mandanten liegt auf der Hand: Wir bieten gemeinsam mit unserem Partner eine einheitliche Lösung aus einer Hand an. Sämtliche Mängel werden erfasst und verfolgt, ohne dass diese Tätigkeit die Prozesse und Ressourcen unserer Mandanten überlastet.