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Beratungsschwerpunkte

Dr. Liauw berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen des privaten Baurechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl projektbegleitende Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung als auch die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung.

Was anderes sagen

Empfohlene Anwältin für Baurecht
Legal 500 Deutschland 2024

Ausgezeichnet als Thomson Reuters Stand-out Lawyer
Thomson Reuters 2024

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 2003 bis 2008
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Klaus Schreiber, 2008 bis 2013
  • Promotion zu einem allgemeinen zivilrechtlichen Thema, 2010
  • Praktika bei Anwaltskanzleien in London/UK (2011), Buenos Aires/Argentinien (2011) und Cuernavaca/Mexiko (2008)
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm, Station u.a. beim Deutschen Generalkonsulat Los Angeles, USA, 2011 bis 2013
  • Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2014

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Lehrbeauftragte an der Hochschule Ruhr West - University of Applied Sciences

Publikationen

Aufsätze

Liauw/Wittemeier, Haftung des Baustofflieferanten für Mangelfolgeschäden? , NZBau 2015, 140

Liauw, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf, JURA 2014, 388

Urteilsanmerkungen

Liauw, Keine Mängelrechte bei Verträgen mit sog. Ohne-Rechnung-Abrede - Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13, JURA 2014, 211

Sonstige

Liauw, Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger - Folgen eines Notrufs, Beitrag in: ZJS (Zeitschrift für das juristische Studium), 1/2017 (PDF)

Liauw, Der Kondiktionsausschluss bei beiderseitig verwerflichem Handeln, Bochum 2010

Veranstaltungen

12.09.2019
Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (Düsseldorf/2)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

15.08.2019
AUSGEBUCHT! Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (Düsseldorf/1)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

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