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Beratungsschwerpunkte

Dr. Bosse berät im Bereich des rechtlichen Projektmanagements für nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte sowie im Architekten- und Ingenieurrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Großprojekten in den Bereichen Infrastruktur und Hochbau mit komplexen Abläufen, insbesondere in der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Bauvorhaben.

Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche Litigation (Durchführung gerichtlicher Verfahren), Immobilienrecht sowie Finanzierungen.

Was andere sagen

Empfohlener Anwalt für Baurecht
Legal 500 Deutschland 2024

Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2023'

Referenzen

  • Rechtliche Beratung der Deutschen Bundesbank beim Neubau ihrer bundesweit größten Filiale (Dortmund, Volumen ca. 300 Mio. EUR)
  • Vertragsrechtliche Begleitung div. Übertragungsnetzbetreiber beim Bau neuer Stromtrassen sowie im Bereich des Anlagenbaus
  • Huyssen Quartier Essen: Juristische Projektbegleitung und -steuerung bei der Errichtung des HQE, bestehend aus einem Wohnhochhaus sowie weiteren teils gewerblich teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • Beratung diverser Stadtwerke bei diversen Projekten im Hoch- und Anlagenbau
  • Klöckner Pentaplast Europe: Jur. Projektleitung beim Neubau eines Headquarters
  • Europaweit tätiges Tiefbauunternehmen (mit Schwerpunkten im Spezialtief- sowie Straßenbau): Laufende vertragsrechtliche Beratung
  • Laufende bau- und immobilienrechtliche Beratung verschiedener Kommunen, insbesondere Vertragsgestaltung

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung, 2001 bis 2006
  • Wissenschaftliche Hilfskraft beim Studiendekan der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, 2006 bis 2008 
  • Mitarbeit am Forschungsobjekt "Unentgeltliche Verträge/Gratuitous Contracts" (Leitung: Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel), im Rahmen der Study Group on a European Civil Code, 2007 bis 2008
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008 bis 2010
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2010
  • Promotion zu einem rechtsvergleichenden Thema auf dem Gebiet des Besonderen Schuldrechts an der Universität Bayreuth, 2012

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Lehrbeauftragter an der Universität Siegen (LE Bauingenieurwesen) ab dem Wintersemester 2016/2017
  • Seminare für die Innovative Stadt GmbH des Niedersächsischen Städtetages sowie das Institut KommunalplusBildung
  • Vortragsveranstaltungen in Kooperation mit Industrie- und Handelskammern

Publikationen

Bücher und Buchbeiträge
Aufsätze

Bosse, Zu den Voraussetzungen der Gerichtsgebührenbefreiung von Kommunen im Zivilprozess, KommJur 2015, 203

Bosse/Stark, Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bei der Beratung vor Abschluss strukturierter Kommunaldarlehen?, KommJur 2014, 409

Urteilsanmerkungen

Bosse/Pape, Eine Betriebsbeschreibung als Beschaffenheitsvereinbarung und der Mitverschuldensabzug bei Beauftragung eines Anschlussplaners, Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 28.01.2021 – I-21 U 54/19, jurisPR-PrivBauR 6/2021 Anm. 5

Bosse/Pape, Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers und die Frage des Mitverschuldens des Bestellers, Anm. zu OLG Rostock, Urt. v. 15.09.2020 – 4 U 16/20, jurisPR-PrivBauR 1/2021 Anm. 4

Bosse/Kühl, Aufrechnung mit nicht prüffähig abgerechneter Vergütung: Rechtskraft?, Anm. zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2020 - I-22 U 222/19,  jurisPR-PrivBauR 9/2020 Anm. 5.

Bosse/Pape, Begrenzung der gesamtschuldnerischen Haftung von Planer und Bauunternehmer auf Umfang der gemeinsamen Quote, Anm. zu OLG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2019 – 10 U 107/19, jurisPR-PrivBauR 4/2020 Anm. 2

 Lederer/Bosse, Anmerkung zu KG Berlin, 21. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2018 - 21 U 30/17, jurisPR-PrivBauR 11/2018, Anm. 2

Sonstige

Bosse, Die Schenkung in Deutschland und den Niederlanden, Verlag Peter Lang 2012

Veranstaltungen

12.09.2019
Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (Düsseldorf/2)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

15.08.2019
AUSGEBUCHT! Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (Düsseldorf/1)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

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