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Auf E folgt S: Taxonomie-Entwurf erläutert den Faktor „S“ aus ESG

18. August 2021

In einem der vorigen Beiträge haben wir uns bereits mit der Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 beschäftigt, welche Kriterien zur Bestimmung enthält, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Konkret ging es um den delegierten Rechtsakt, der sich mit den zwei Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beschäftigte und diesbezüglich die Anforderungen für die Nachhaltigkeit definiert. Der Rechtsakt betrifft damit das „E“ der drei Elemente, anhand derer nachhaltige Investitionen beurteilt werden sollen - „ESG“ ist die englische Abkürzung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Umwelttaxonomie („E-Taxonomie“) wird mit Blick auf die weiteren Umweltziele noch zu vervollständigen sein.

Nun hat die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen - eine Expertengruppe, welche die Europäische Kommission bei der Überarbeitung der EU-Taxonomie mit Empfehlungen berät - am 12.07.2021 einen Berichtsentwurf veröffentlicht, der die Schaffung einer Sozialtaxonomie thematisiert. Es geht also um den Faktor „S“, zu welchem eine Definition noch gänzlich fehlt.

In dem 61 Seiten umfassenden Dokument teilen die Experten zunächst ihre Vorüberlegungen. Kriterien sozialer Nachhaltigkeit könnten nicht – anders als bei der umweltbezogenen Taxonomie - mit konkreten wissenschaftlich validierten Forschungsergebnissen verknüpft werden, sodass auf internationale Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Richtlinien und die Europäische Säule sozialer Rechte aufgebaut werden müsse. Eine einheitliche Definition sei deshalb schwierig. Der Entwurf schlägt insoweit eine Struktur vor, die vorgeben soll

  • was als wesentlicher Gesellschafts-/Sozialbeitrag zu verstehen ist
  • wie ein signifikanter Schaden an der Gesellschaft verhindert werden kann sowie
  • welche Aktivitäten als gesellschafts-/sozialschädlich einzuordnen sind.

Die Expertengruppe unterscheidet eine vertikale- und eine horizontale Dimension, die eine soziale Taxonomie berücksichtigen müsse.

Bei der horizontalen Dimension geht es um Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen (vor allem Arbeitnehmer). Innerhalb dieser Komponente werden die Menschenrechte zum global gültigen Bezugspunkt erklärt: Eine Sicherstellung menschenwürdiger Arbeit umfasse etwa Punkte wie Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Sicherstellung von fairen und existenzsichernden Löhnen sowie der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Zur Förderung von Verbraucherinteressen sei die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen von enormer Bedeutung (etwa durch verlängerte Garantiezeiten oder EU-Sicherheitsvorschriften für Importprodukte), ebenso der Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre. Horizontale Ziele würden wahrscheinlich durch die Kombination von Kriterien auf Unternehmens- und Aktivitätsebene bestimmt sein.

Bei der vertikalen Dimension, die mit der Umwelttaxonomie etwas vergleichbarer ist, geht es um Produkte und Dienstleistungen, die menschliche Grundbedürfnisse und eine Basisinfrastruktur und damit letztlich einen angemessenen Lebensstandard sicherstellen sollen. Daher könnten solche wirtschaftliche Aktivitäten als sozial eingestuft werden, welche Produkte und Dienstleistungen allgemein zugänglicher machen und andere soziale Ziele nicht beeinträchtigen.

Wie geht es jetzt weiter? Die Vorschläge zur sozialen Taxonomie stehen Interessenvertretern seit dem 12.07.2021 bis zum 27.08.2021 zur Konsultation offen. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen hält übrigens selbst grundsätzlich zwei Modelle für möglich: Denkbar sei eine einzige Taxonomie, die sowohl soziale als auch ökologische Wirtschaftsaktivitäten definiere. Doch auch zwei getrennte, unabhängige Taxonomien kämen in Betracht. Ein Abschlussbericht soll im vierten Quartal 2021 vorgelegt werden. Auf dieser Basis wird dann Ende 2021 die EU-Kommission mitunter auch entscheiden, ob es überhaupt eine soziale Taxonomie geben wird.

Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Ansprechpartner des Kompetenzteams Green Contracts gerne zur Verfügung.

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