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Das Vergabetransformationspaket - 2023 unter dem Weihnachtsbaum?

03. Januar 2023

Das Jahr 2023 ist mit einer öffentlichen Konsultation zur Weiterentwicklung des Vergaberechts gestartet. Die Initiative dazu geht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus und trägt den vielversprechenden Namen „Vergabetransformationspaket“. Noch bis zum 14.02.2023 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder auch Vertreter von Vergabestellen zu 21 Fragen äußern, die die Modernisierung des Vergaberechts betreffen. Die Antworten sollen später in die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs einfließen.

Die 21 Fragen sind thematisch in fünf Aktionsfelder gegliedert. Ein erstes Aktionsfeld betrifft die Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung durch die verpflichtende und verbindliche Berücksichtigung von umwelt- und klimabezogenen Aspekten in Vergabeprozessen.

Bei dem zweiten Aktionsfeld, der Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung, geht es um Aspekte der sozialverantwortlichen Beschaffung, die über die Berücksichtigung von Tarifverträgen (zur „Bundestariftreue“ war im letzten Jahr ein separates Konsultationsverfahren durchgeführt worden) hinausgehen.

Auch die - weitere - Digitalisierung des Beschaffungswesens (Aktionsfeld 3) ist Gegenstand der Konsultation. Unter anderem zielen die Fragen auf Möglichkeiten der Digitalisierung auch der Vergabenachprüfungsverfahren ab. 

Bei wohl jeder politischen Initiative zur Weiterentwicklung des Vergaberechts geht es auch um Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren (Aktionsfeld 4). Im Konsultationsverfahren werden hier durchaus sensible Fragen aufgeworfen, so etwa zur Vereinheitlichung des Vergaberechts für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der vergaberechtlichen Sonderbereiche oder etwa zum Grundsatz der losweisen Vergabe.

Gleichzeitig besteht das Bestreben, die Hürden für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen nicht weiter zu erhöhen und behandelt Aktionsfeld 5 daher die Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen.

Dass sich die genannten Ziele nicht nur ergänzen und verstärken, sondern sie teilweise auch in Widerspruch zueinander stehen, haben die Verantwortlichen durchaus erkannt. Entscheidend wird daher sein, welche Anregungen und Wünsche aus dem Konsultationsverfahren letztlich besonderes Gewicht erhalten und die Priorisierungen im politischen Prozess tragen.

Die Vergabejuristinnen und Vergabejuristen von Kapellmann verfolgen das „Vergabetransformationspaket“ aufmerksam und helfen, die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu bewerten.       

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