Der Postdienstleister Deutsche Versand Service (DVS) verklagt die Deutsche Post AG mit Unterstützung von Kapellmann auf Kartellschadenersatz in Milliardenhöhe. Aus Sicht der DVS missbrauchte die Deutsche Post ihre starke Stellung im Markt, indem sie Mindestpreise für bestimmte Sendungen unterschritt und so Aufträge akquirieren konnte, die andernfalls DVS gewonnen hätte.
Größtes Kartellschadenersatzverfahren unserer Kanzleigeschichte: Kapellmann berät DVS zu Milliardenklage gegen die Deutsche Post
14. November 2023
Zum Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur hat im Beschluss vom 30.04.2012 festgestellt, dass die Deutsche Post in unzulässiger Weise ihre Wettbewerber behindert und verdrängt hat. Dies verstößt gegen das Postgesetz und ist nach Auffassung von DVS zugleich ein Missbrauch von Marktmacht nach dem Kartellrecht. Mit Urteil vom 29.03.2019 hat das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung der Bundesnetzagentur rechtskräftig bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat klargestellt, dass die besonderen Konditionen für adressierte Werbesendungen nur soweit zulässig sind, wie die Deutsche Post besonderem zusätzlichen Wettbewerbsdruck anderer Werbemedien ausgesetzt ist. Das traf auf die betroffenen Sendungen (zum Beispiel: Rechnungen, Einladungen zu Hauptversammlungen, Allgemeine Kundenmitteilungen von Banken und Versicherungen wie AGB-Änderungen) aber nicht zu.
Für die Wettbewerber der Deutschen Post war dies deshalb besonders schwerwiegend, da es sich um nicht-zeitkritische Sendungsmengen handelte, die sich besonders gut für einen Markteinstieg geeignet hätten. So hätten die Wettbewerber gerade in der Anfangsphase nach der Liberalisierung 2008 leichter eigene Zustellnetze aufbauen und nach und nach auslasten können.
Es gibt bislang keine verlässlichen Angaben dazu, in welchem Umfang solche Sendungen rechtswidriger Weise zu viel zu günstigen Bedingungen befördert wurden. Marktteilnehmer schätzen diese aber auf mehrere 100 Mio. Sendungen pro Jahr.
DVS wird von einem Kapellmann-Team aus Mönchengladbach und Düsseldorf umfassend beraten: Dr. Julia Wiemer (Federführung, Kartellrecht), Dr. Walter Scheerbarth (Prozessführung), Bianca Strobel (Kartellrecht). Prof. Dr. Ulrich Heimeshoff (Düsseldorf Competition Economics) und Prof. Dr. Jürgen Coppik (Coppik Economics) unterstützen mit ökonomischem Sachverstand. Für Kapellmann und das schlagkräftige Team um Dr. Wiemer ist es das bisher größte Verfahren dieser Art.
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