Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen das thyssenkrupp Steel Dekarbonisierungsprojekt „tkH2Steel“. Am 26. Juli 2023 hat das BMWK seine Förderzusage in Höhe von rund zwei Milliarden Euro bestätigt. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Gesamtförderung mit bis zu 700 Millionen Euro.
Kapellmann berät thyssenkrupp zu Milliardenförderung für größtes Dekarbonisierungsprojekt in Deutschland
28. Juli 2023
Foto: thyssenkrupp Steel
Nachdem am 20. Juli 2023 die EU-Kommission die Förderung von „tkH2Steel“ beihilferechtlich genehmigt hat, ist mit der Zusage der Bundesregierung die letzte Hürde für die Förderung des Transformationsprojektes genommen worden und der Startschuss für eines der weltweit größten Dekarbonisierungsprojekte gefallen. Gefördert werden insbesondere die innovative Anlagentechnik und der frühzeitige Verzicht auf Erdgas. Dadurch wird zum einen schnell viel CO2 eingespart, zum anderen wird „tkH2Steel“ zu einem Motor der europäischen Wasserstoffwirtschaft und somit zum Ankerpunkt für Investitionen in den raschen Aufbau einer grenzübergreifenden Wasserstoffinfrastruktur. Die Eigeninvestitionen seitens thyssenkrupp liegen bei knapp einer Milliarde Euro. Bereits Anfang des Jahres, nach der Genehmigung des vorgezogenen Maßnahmenbeginns, hat thyssenkrupp Steel die SMS group aus Düsseldorf mit dem Engineering, der Lieferung und dem Bau des Anlagenkomplexes beauftragt.
Die jährliche Einsparung von bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2 entspricht knapp fünf Prozent der Emissionen des Ruhrgebietes. Schlüssel des Transformationsprojektes ist der äußerst ambitionierte Hochlauf des Wasserstoffeinsatzes, mit dem schnell große Mengen CO2 eingespart werden. Die Inbetriebnahme soll ab Ende 2026 erfolgen.
thyssenkrupp Steel Europe AG (tkse) wurde durch ein Kapellmann-Team in Brüssel und Düsseldorf beraten: Dr. Christian Wagner (EU-Beihilferecht, Federführung, Brüssel); Dr. Johannes Grüner (Zuwendungsrecht, stellvertretende Projektleitung, Düsseldorf); Prof. Dr. Robin van der Hout (EU-Beihilferecht, Brüssel); Valentine Lemonnier (EU-Beihilferecht, Brüssel).
Kapellmann berät Unternehmen des thyssenkrupp-Konzerns bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Rechtsgebieten, u. a. Anlagenbau- und Kartellrecht. Auch im Kontext der Dekarbonisierung der Stahlsparte wird ein rechtsgebietsübergreifendes Team von Kapellmann tätig und hier erstmalig breiter auch im Bereich des EU-Beihilfe- und Zuwendungsrechts. Die Beratung im Bereich des Förderrechts hat tkSE an Kapellmann auf Grundlage eines Pitch vergeben.
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