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Technische Standards werden immer wichtiger – woran sollte man denken?

12. Januar 2021

Erfolgreich sind vor allem Produkte, die mit anderen kompatibel sind. Deswegen gewinnen technische Standards weiter an Bedeutung. MP3, USB und HDMI sind nur wenige bekannte Beispiele.

Technische Standards können Anforderungen an Produkte oder Verfahren sein, z.B. Schnittstellen, Spezifikationen – aber auch Zertifikate oder DIN-Normen.

Was sagt das Kartellrecht, wenn sich Unternehmen auf (neue) Standards einigen?

Das Kartellrecht soll den Wettbewerb schützen. Kooperieren Unternehmen miteinander, z.B. im Arbeitskreis eines Verbands, um sich auf (neue) technische Standards zu einigen, ist das im Idealfall wettbewerbsfördernd.

Insbesondere wenn in den Prozess Unternehmen entlang der Lieferkette oder mehrerer Branchen eingebunden sind, wird (komplementäres) Know-how gebündelt. Neue und bessere Produkte können entstehen, die noch einfacher miteinander kompatibel sind.

Allerdings sollte ein (neuer) Standard nicht dazu führen, dass Anbieter vom Markt ausgeschlossen und den Verbrauchern alternative und ggf. sogar bessere Produkte vorenthalten werden. Dann wären eine Wettbewerbsbeschränkung und ein Verstoß gegen Kartellrecht kaum von der Hand zu weisen.

Worauf sollten Unternehmen konkret achten?

Für Unternehmen haben sich in der Praxis zwei Kernregeln bewährt, um Wettbewerbsbeschränkungen zu vermeiden:

  • Ein (neuer) Standard, der marktweite Bedeutung erlangt, sollte für alle Interessenten frei zugänglich sein.
  • Die Beachtung eines (neuen) Standards sollte immer freiwillig sein.

Wie können die Beteiligten wissen, ob ein (neuer) Standard marktweite Bedeutung erlangt?

Wissen können sie es nicht. Ob sich ein (neuer) Standard durchsetzt, entscheidet der freie Markt. Es gibt für Unternehmen aber eine Reihe Indikatoren, die erfahrungsgemäß dafür sprechen, dass ein (neuer) Standard früher oder später marktweite Bedeutung erlangen kann:

  • Ein Branchenverband ist (Mit-)Initiator des Vorhabens.
  • Am Standardsetzungsprozess sind führende Anbieter beteiligt.
  • Es gibt noch keinen Standard oder der aktuelle Standard entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
  • Es gibt im Markt keine Konkurrenzvorhaben.

Freie Zugänglichkeit – was heißt das für die Beteiligten?

Soweit ein (neuer) Standard marktweite Bedeutung erlangt, sollten die Initiatoren gewährleisten, dass auch andere Interessenten den Standard rechtzeitig nutzen können. Und das muss zu fairen, nicht-diskriminierenden Konditionen möglich sein.

In vielen Fällen ist mit Projektbeginn absehbar, dass ein (neuer) Standard früher oder später marktweite Bedeutung erlangt. Dann sollten alle Interessenten eine (angemessene) Möglichkeit haben, sich mit Ideen in den Standardsetzungsprozess einzubringen und zu informieren.

Und warum sollten Standards immer freiwillig sein?

(Neue) Standards, die nicht freiwillig sind – z.B. auch indem Druck auf andere Unternehmen ausgeübt wird, sie zu beachten – sollten vermieden werden.

So ist sichergestellt, dass Unternehmen (weiterhin) Produkte vertreiben können, die nicht dem Standard entsprechen – insbesondere wenn sie ihn sogar übertreffen. Für Verbote ist der Gesetzgeber zuständig.

… und noch ein wichtiger Praxistipp

Soweit zwischen den Beteiligten ein Wettbewerbsverhältnis besteht, sollten sie sich insbesondere nicht über Verkaufspreise für Produkte auszutauschen, die vom (neuen) Standard betroffen sind.

Das Gleiche gilt für den Austausch über Märkte, wo der (neue) Standard zum Einsatz kommen soll, oder über Kunden, die von dem Standard profitieren sollen.
 

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