Dr. Tobias Schneider (München) ist Referent des Workshops mit dem Titel "Schwellenberechnung bei Architekten- und Ingenieurleistungen".
Nähere Informationen zu Programm und Inhalt finden Sie hier.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Schneider berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen auf großen Infrastruktur- und Immobilienprojekten. Daneben berät Dr. Schneider Auftraggeber und Auftragnehmer zum Vergaberecht. Die Beratung umfasst die Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Sektorenvergaben.
Empfohlen im Vergaberecht und Baurecht
Legal 500 Deutschland 2018
Anwalt des Jahres 2021 für öffentliches Wirtschaftsrecht (Bayern); Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2021/2023'
Einer der von Unternehmensjuristen am häufigsten empfohlenen Anwälte für öffentliches Baurecht
Kanzleimonitor 2015/2016 des Bundesverbands der Unternehmensjuristen
Schneider, Können zwei oder mehr Verträge zusammen ein Auftrag sein?, Anmerkung zu EuGH vom 04.05.2017 - C-387/14, IBR 2017, 635
Schneider, Wie ist ein Widerspruch zwischen technischer Vorgabe und Leitfabrikat aufzulösen?, Anmerkung zu VK Nordbayern vom 20.10.2016 - 21. VK-3194-33/16, IBR 2017, 157
Schneider, Generalanwalt beim EuGH - Mindestlohn ist europarechtskonform!, Anmerkung zum Schlussantrag des Generalanwalts vom 09.09.2015 - Rs. C-115/14, VPR 216, 1008
Schneider, Aufklären heißt aufklären und nicht abändern!, Anmerkung zu VK Bund vom 29.04.2016 - VK 2-23 2016, IBR 2016, 479
Schneider, Das bei Auftragsabwicklung wirtschaftlichste Angebot soll den Zuschlag erhalten, Anmerkung zu VK Bund vom 25.08.2016 - VK 2-71/16, VPR 2016, 247
Schneider, Erst auf Verlangen vorzulegende Nachweise können grundsätzlich nicht nachgefordert werden!, Anmerkung zu VK Bund vom 25.08.2016 - VK 2-71/16, VPR 2016, 246
Schneider, Bieter muss nur das EU-Amtsblatt durchsehen!, Anmerkung zu VK Thüringen vom 21.05.2015 -250-4003-2353/2015-E-003-SON, IBR 2016, 230
Schneider, Auftraggeber kann Zahlungen von Mindestlohn verlangen!, Anmerkung zu EuGH vom 17.11.2015 - C-115/14, IBR 2016, 26
Schneider, Widerspruch zwischen formal angebotener und kalkulierter Leistung: Angebotsausschluss!, Anm. zu VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 – 1/SVK/024-14, VPR 2015, 1010
Schneider, Mindestlohn ist europarechtskonform!, Anm. zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH vom 09.09.2015 – Rs. C-115/14, IBR 2015, 676
Schneider, Keine Rüge „ins Blaue“ hinein!, Anm. zu VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.11.2015, 2 VK 15/14, IBR 2015, 504
Schneider, Nur noch ein Bieter übrig: Ausschreibung kann aufgehoben werden!, Anm. zu EuGH, Urteil vom 11.12.2014 – Rs. C-440/13, IBR 2015, 375
Schneider, Anwendung des VHB Bund ist bekanntzumachen, Anm. zu VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 – VgK – 39/2014, VPR 2015, 165
Schneider, Zuschlagskriterien, Gewichtungsregeln und Bewertungsmatrizen sind offenzulegen!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2015 – Verg 36/13, IBR 2015, 161
Schneider, Widerspruch zwischen formal angebotener und kalkulierter Leistung: Angebotsausschluss!, Anm. zu VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 – 1/SVK/024-14, IBR 2014, 687
Schneider, Angebotsabgabefrist endet erst mit Öffnung der Angebote!, Anm. zu VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.2014 – VK 1-33/13, IBR 2014, 623
Schneider, Bieter, aufgepasst: Auch ungeschriebene Eignungsnachweise sind zu erbringen!, Anm. zu OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2014 – Verg 7/13, IBR 2014, 365
Schneider, Entscheidung über Aufteilung in Lose ist sorgfältig zu dokumentieren, Anm. zu VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 – 69d-VK-54/2013, VPR 2014, 191
Schneider, Vergabe auf das wirtschaftlichste Angebot: Wertung des Preises mit 95 % ist unzulässig!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 – Verg 20/13, IBR 2014, 102
Schneider, Keine Vergabereife ohne vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 – Verg 20/13, IBR 2014, 100
Schneider, Biege-Vertrag nach Bauindustrie-Muster: Biege-Geschäftsführung kann Nachprüfung beantragen!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 – Verg 20/13, VPR 2014, 46
Schneider, Einvernehmliche Vertragsänderung vor Zuschlagserteilung ist keine De-Facto-Vergabe!, Anm. zu OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 – 17 Verg 3/13, VPR 2014, 9
Schneider, Bestimmung des Beschaffungsgegenstands: Auftraggeber hat (fast) unbegrenzte Freiheit!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 – Verg 16/12, IBR 2013, 562
Schneider, Auch Leiharbeiter und freie Mitarbeiter sind „Mitarbeiter“!, Anm. zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012 – Vergw 10/12, IBR 2013, 431
Schneider, Dienstleistungskonzessionen setzen die Übertragung des Betriebsrisikos voraus!, Anm. zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.10.2012 – 15 Verg 12/11, IBR 2013, 373
Schneider, Alternativfabrikat angeboten: Auftraggeber muss Gleichwertigkeit prüfen!, Anm. zu VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2013 – 1 VK 44/12, IBR 2013, 302
Schneider, Dringlichkeit selbst verursacht: Keine Vergabe im nichtoffenen Verfahren!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012, Verg 75/11, IBR 2012, 534
Schneider, In-House-Vergabe: Aufträge von kommunalen Partnern sind kein Fremdumsatz!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – Verg 20/11, IBR 2012, 43
Schneider, Vom „Auftragnehmer“ vorzulegende Unterlagen müssen erst nach Vertragsschluss vorliegen!, Anm. zu VK Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2011 – VgK-20/2011, IBR 2012, 39
Schneider, Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung schriftlicher Ergänzungsfragen nicht anfechtbar!, Anm. zu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2011 – 5 W 138/11, IBR 2011, 1435
Schneider, Ist in Europa jeder Bauvertrag ein Dienstleistungsvertrag?, Anm. zu OLG München, Urteil vom 07.06.2011 – 9 U 5019/10, IBR 2011, 1208
Schneider, Kosten des Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB vor der Vergabekammer, Anm. zu OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 – Verg 23/10, IBR 2011, 1137
Schneider, Auftragnehmer verliert In-House-Eigenschaft: Auftrag muss neu vergeben werden!, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – Verg 20/11, IBR 2011, 658
Schneider, WEG kann mit Mehrheitsbeschluss die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären!, Anm. zu AG Tettnang, Urteil vom 21.04.2011 – 4 C 1132/10, IMR 2011, 510
Schneider, Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren regelmäßig notwendig!, Anm. zu OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 – Verg 23/10
Schneider, Die Überprüfung der Werkstatt- und Montageplanung durch den Architekten, in: Festschrift für Prof. Dr. Werner Langen, hrsg. von Dr. Andreas Berger, Prof. Dr. Dr. (h.c.) Barbara Dauner-Lieb und Prof. Dr. Heiko Fuchs, Werner Verlag 2023, Seite 401 ff.
Schneider, Vergaberechtliche und vertragsrechtliche Behandlung positionsbezogener Nachlässe, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 307 ff.
Schneider, Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Produkte: Energieeffizienz ist zu berücksichtigen!, IBR 2013, 518, Besprechung des Beitrages „Ökologische Kriterien in der Vergabeentscheidung – Eine Hilfe zur vergaberechtskonformen nachhaltigen Beschaffung“ von Gaus, NZBau 2013, 401
Dr. Tobias Schneider (München) ist Referent des Workshops mit dem Titel "Schwellenberechnung bei Architekten- und Ingenieurleistungen".
Nähere Informationen zu Programm und Inhalt finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht
Veranstalter: IHK-Akademie München
Adresse: München / #Online
Dr. Tobias Schneider (München) ist Referent des Workshops mit dem Titel "Die Verwendung von Preisgleitklauseln".
Nähere Informationen zu Programm und Inhalt finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht
Veranstalter: IHK-Akademie München
Adresse: München / #Online
Beschleunigte Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse in Zeiten der Energie- und Nachhaltigkeitswende.
Im Rahmen des 16. Kolloquiums “Investor-Hochschule Bauindustrie”, veranstaltet vom Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und der Professur Immobilienentwicklung der Technischen Universität München zusammen mit dem Bayerischen Bauindustrieverband e.V. im Oskar-von-Miller-Forum, werden die Methoden und Instrumente für schnelles Planen und Bauen auf einer sehr grundsätzlichen Ebene zu diskutieren sein. Wir freuen uns auf die Teilnahme von Entscheidungsträgern und Führungskräften aus dem Kreis der Investoren, der Öffentlichen Verwaltung, der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Architekten und Ingenieure sowie der Wissenschaft.
Nähere Informationen zu Programm und Inhalt finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht
Veranstalter: Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
Adresse: München