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Praxisgruppen

Beratungsschwerpunkte

Yael Gutmacher berät öffentliche Auftraggeber sowie Bieterunternehmen bei Beschaffungsvorhaben zu allen Fragen des Vergaberechts. Sie begleitet und unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Ihre Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die Beschaffung von Bau- und dazugehörigen Planungsleistungen als auch auf Liefer- und Dienstleistungen. Für die Bieterseite prüft Yael Gutmacher die Vergabeunterlagen, begleitet die Angebotserstellung und ergreift Maßnahmen zum Schutz der Bieterrechte. Sie vertritt öffentliche Auftraggeber und Bieter in Vergabenachprüfungsverfahren und bei der Anspruchsdurchsetzung vor Zivilgerichten.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, 2012 bis 2018
  • wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Kanzlei in der Praxisgruppe Vergaberecht in Berlin, 2018 bis 2020
  • Lehrbeauftragte im öffentlichen Recht an der Universität Hamburg, 2020
  • Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. bei der Vergabekammer Berlin, einer mittelständischen Kanzlei in der Praxisgruppe Vergaberecht sowie Kapellmann und Partner in Hamburg
  • Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2023
  • Laufendes Promotionsvorhaben im Vergaberecht am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Hamburg

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften  

  • Mitgliedschaft im Deutschen Vergabenetzwerk DVNW

Publikationen

Aufsätze

Gutmacher/Probst, Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers und die Folgen, ZfBR 2021, 238

Urteilsanmerkungen

Gutmacher, Besprechung von VK Sachsen, Beschluss vom 30.03.2023 - 1/SVK/002-23, IBR 2023, 532

Gutmacher/Probst, Urteilsbesprechung zu OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 – Verg 22/19, VergabeR 2020, 805

Sonstige

Gutmacher, Abfrage von Scientology-Schutzerklärung im Zuwendungsverhältnis verstößt gegen Grundrechte, Vergabeblog vom 05.09.2022, Nr. 50679

Gutmacher/Winters, Keine Chance für „Schwarze Schafe“, NJW 24/2021, 15

Veranstaltungen

27.06.2024
Die neue Ersatzbaustoffverordnung

Relevant ist die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung für große Teile der Bauwirtschaft, insb. solche Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen oder verwenden. Angesprochen sind also für dieses Seminar insb. Leitende und Mitarbeitende aus Bau-, Entsorgungs-, Abbruchunternehmen sowie  Auftraggebervertreter aus der öffentlichen und privaten Beschaffung/Einkauf. Selbstverständlich ist jede Person herzlich willkommen, die sich in Bezug auf die neue Ersatzbaustoffverordnung informieren möchte.

Für weitere Informationen sowie zur Anmeldungfolgen Sie gerne diesem Link!

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht, Vergaberecht

Veranstalter: IBR

Adresse: #Online

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